Der Drittlands-Zollsatz
Der Zollsatz ergibt sich aus dem TARIC (Integrierter Tarif der EU) und wird anhand der Zolltarifnummer der Ware bestimmt. Er wird auf den Zollwert der Ware erhoben – das ist in der Regel der Transaktionswert (Kaufpreis + Frachtkosten bis zur EU-Grenze).
Durchschnitt EU
4,2 %
Gewichteter Durchschnittszollsatz
Spanne
0 – 48 %
Je nach Warengruppe
Agrarprodukte
~12 %
Höhere Sätze als Industriewaren
Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)
Zusätzlich zum Zoll wird bei der Einfuhr die Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Sie entspricht der inländischen Umsatzsteuer und wird auf den Zollwert + Zoll + ggf. Verbrauchsteuern berechnet.
Regulärer Satz
19 %
Standardsatz MwSt. Deutschland
Ermäßigter Satz
7 %
Lebensmittel, Bücher, Zeitschriften etc.
Berechnungsbeispiel
| Position | Betrag |
|---|---|
| Warenwert (CIF) | 10.000,00 € |
| Zollsatz (5,0 %) | 500,00 € |
| Bemessungsgrundlage EUSt | 10.500,00 € |
| Einfuhrumsatzsteuer (19 %) | 1.995,00 € |
| Gesamt-Abgaben | 2.495,00 € |
Sonderabgaben & Antidumping
Neben den regulären Zollsätzen und der EUSt können weitere Abgaben anfallen:
Antidumping-Zölle
Werden auf bestimmte Waren erhoben, die zu Dumpingpreisen in die EU eingeführt werden. Die Sätze variieren stark und sind länderspezifisch.
Ausgleichszölle
Kompensieren unrechtmäßige Subventionen des Herkunftslandes. Häufig bei Stahl, Aluminium und bestimmten Chemikalien.
Verbrauchsteuern
Fallen zusätzlich an bei: Alkohol, Tabak, Mineralöl, Kaffee, Alkopops und Energieerzeugnissen.
CBAM (ab 2026)
Der Carbon Border Adjustment Mechanism der EU erhebt eine CO₂-Abgabe auf bestimmte Importe (Stahl, Zement, Düngemittel, Aluminium, Strom, Wasserstoff).
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